Regeln guter wissenschaftlicher Praxis

Mit den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis hat die Wissenschaft eine Selbstkontrolle initiiert, die an der Universität Leipzig durch eine am 09.08.2002 bekannt gemachte und am 17.04.2015 verabschiedete "Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" geregelt wird.

 

Vorlesung "Gute wissenschaftliche Praxis"

Um den Regeln der "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" gerecht zu werden und die Promovierenden in Kenntnis zu setzen, bietet die Medizinische Fakultät der Universität Leipzig zweimal jährlich eine Vorlesung zur "Guten Wissenschaftlichen Praxis" an. Für diese Vorlesungen werden Teilnahmebescheinigungen ausgegeben. Eine Anmeldung vorab ist nicht erforderlich. Die Vorlesung richtet sich an alle Promovierenden, die auf der Liste der Promovierenden der Medizinischen Fakultät geführt werden.

Ombudspersonen der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig

Der Senat hat erfahrene Wissenschaftler:innen zu Ombudspersonen bestellt, die die Fälle von (Selbst-)Anzeigen wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Leipzig betreuen. Eingehende Verfahren leitet die Geschäftsstelle vertraulich an die fachlich zuständige Ombudsperson weiter.

An der Medizinischen Fakultät übernehmen

Prof. Daniel Huster 

Prof. Johannes Lemke

diese Aufgaben.